20.03.2026Abstammungsrecht eines Kindes von zwei Müttern
EUROPA: RECHT AUF PRIVAT- UND FAMILIENLEBEN (GASTBEITRAG)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 9. Oktober 2025, X gegen Italien (Nr. 42247/23): Gastbeitrag von Rebecca ROHMIn seinem Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den weiten Ermessensspielraum der Staaten betreffend das Abstammungsrecht eines Kindes von zwei Müttern, das nach medizinisch unterstützter Fortpflanzung im Ausland geboren wurde. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Möglichkeit der Adoption durch die Mutter, die das Kind nicht geboren hat, ein angemessener Ersatz für deren automatische Eintragung in die Geburtsurkunde darstelle. Denn es handele sich um eine auch ethische Frage, hinsichtlich derer in den Konventionsstaaten kein Konsens bestehe.
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